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Der Leser hat... immer Recht, und es kann ihm niemand die Freiheit nehmen, von einem Text den Gebrauch zu machen, der ihm passt. ... Zu dieser Freiheit gehört es, hin- und herzublättern, ganze Passagen zu überspringen, Sätze gegen den Strich zu lesen, sie mißzuverstehen, sie umzumodeln, sie fortzuspinnen und auszuschmücken mit allen möglichen Assoziationen, Schlüsse aus dem Text zu ziehen, von denen der Text nichts weiß, sich über ihn zu ärgern, sich über ihn zu freuen, ihn zu vergessen, ihn zu plagiieren und das Buch, worin er steht, zu einem beliebigen Zeitpunkt in die Ecke zu werfen.
- Bescheidener Vorschlag zum Schutze der Jugend vor den Erzeugnissen der Poesie, Hans Magnus Enzensberger, The German Quarterly, Vol. 49, No. 4 (Nov., 1976), pp. 425-437 (JSTOR).
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